Kehren länger erkrankte Kollegen oder Kolleginnen wieder an ihre Arbeitsstelle zurück, ist es besonders wichtig, sie behut- und sorgsam wieder in die betrieblichen Abläufe einzubinden. Genauso wichtig ist es, präventiv tätig zu werden, damit die Rahmenbedingungen hierfür bestmöglich sind.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument und stärkt die Rechte der ArbeitnehmerInnen – auf freiwilliger Basis. Das BEM gewinnt zunehmend an Bedeutung: Einerseits, weil Langzeiterkrankungen zunehmen – u.a. bedingt durch steigende psychische Belastungen am Arbeitsplatz – andererseits sieht die Rechtsprechung verstärkt die Durchführung eines BEM als Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung an.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, was Sie als Interessensvertreter unbedingt wissen müssen. Sie erfahren bei uns, wie Sie Betroffene unterstützen und wie Sie Ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte umfassend nutzen. Ziele, Rechte und Handlungsmöglichkeiten werden dabei gemeinsam erarbeitet und diskutiert. Auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz und mögliche Konzepte dagegen wird ein besonderes Augenmerk gelegt.
Mit engem Praxisbezug und Fallbeispielen.
Wichtig zu wissen: Unsere Seminare unterliegen der Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber nach § 37 Abs.6 BetrVG, § 54 Abs. 1 PersVG sowie § 16 Abs.1 MAVO und sind grundsätzlich zur Freistellung anerkannt. Um ein „gutes Betriebsklima“ zu gewährleisten, haben Sie einen Schulungsanspruch: BAG vom 15. 1. 97, 7 ABR 14/96.
Inhalte u. a.:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
- Definition und Klärung wichtiger Begriffe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Rechtliche Grundlagen, § 84 Abs. 2 SGB IX
- Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
- Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
Ermittlung zur Belastung in Betrieb oder Dienststelle
Typische Belastungen am Arbeitsplatz
- Welche Belastungen entwickeln sich? Wie?
- Wer leidet darunter?
- Was kann man dagegen tun?
Organisation interner und externer Unterstützung
- Hinzuziehung gemeinsamer Servicestellen
BEM: Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretung
- Klärungs-, Informations- und Überwachungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
Maßnahmenentwicklung
- Mögliche Maßnahmen und Konzeptentwicklung
- Überlegungen zur Prävention
- Grenzen des BEM
Konstruktive Gesprächsführung / Kommunikation mit den Betroffenen
- Wie gehe ich es an?
- Beispiele und Tipps aus der Praxis
Fallmanagement
- Klärungs-, Informations- und Überwachungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Erarbeitung von Eckpunkten einer möglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle
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