Oftmals kommen Frauen in die Beratungsstellen, Flüchtlingsunterkünfte oder auch Frauenhäuser, die im In- oder Ausland bedroht werden und Schutz suchen. Die richtige Beratung hat einen entscheidenden Einfluss auf die weiteren Lebensperspektiven der Frauen. Wichtig ist auch, den Frauen möglichst genaue Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens und zu ihren Rechten (wenig genug!) bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung zu geben.
Das Ende des Asylverfahrens ist dann zugleich ein Anfang, entweder zum Einstieg in die soziale Teilhabe und die Niederlassung in Deutschland, die Klärung des Nachzugs von Familienangehörigen sowie Fragen von Personenstandsdokumenten, oder aber zur Prüfung von Bleiberechten außerhalb des Asylverfahrens (Spurwechsel).
Ein anspruchsvolles Programm wollen wir bieten, aber mit ganz viel Praxis aus euren Beratungsstellen und einem angenehmen Aufenthalt in einem schönen Tagungshaus.
Die Teilnahme am Seminar erfordert grundlegende Rechtskenntnisse im Migrationsrecht. Aber auch Berufseinsteigerinnen sind willkommen.
Zur Anmeldung: www.azk-csp.de/seminars/frauen-und-migration-3