In der Reihe „Politik am Mittag“ konnte der ehemalige saarländische Ministerpräsident, Peter Müller, heutiger Richter am Bundesverfassungsgericht gewonnen werden. Unter den Zuhörern und Mitdiskutanten: Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und der langjährige Arbeitsminister Dr. Norbert Blüm sowie ein juristisches Fachpublikum.
Müller machte eingangs seines Referates klar, dass das höchste deutsche Gericht keinen politischen Anspruch hat, sondern sein Rahmen ist einzig und allein die Verfassung, das Grundgesetz (GG). Peter Müller verdeutlichte dies mit einem Vergleich aus dem Sport: Das Gericht prüft, ob der Ball noch im Spielfeld ist (also ein Gesetz auf dem Boden des GG zustande gekommen ist). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfg.) ist ein starkes Gericht, weil es Gesetze als nicht verfassungskonform bewerten kann, und diese damit nichtig werden. Dies ist einmalig im internationalen Vergleich. Für Briten und Franzosen kaum nachvollziehbar. Die Stärke des BVerfg. ist das Ergebnis einer langen rechtsphilosophischen Diskussion und eine Antwort auf die Verbrechen des NS-Staates von 1933 – 1945. So wacht das höchste deutsche Gericht vor allem über die im GG verbrieften Grundrechte, die nicht einmal mit einer 2/3-Mehrheit des Deutschen Bundestages außer Kraft gesetzt werden können.
Das BVerfg. arbeitet transparent und spielt mit offenen Karten. Es informiert offen über seine Entscheidungen. Abweichende Meinungen der Richter dürfen kundgetan werden. Diese Minderheitsvoten sind Ausdruck des Selbstverständnisses des BVerfg., welches seine Sache über Jahrzehnte nicht schlecht gemacht haben kann, so Müller. Das Vertrauen der Bevölkerung sei weiterhin gegeben. Der Verfassungsrichter berichtete, dass das Gericht mit Verfassungsbeschwerden bisweilen überflutet werde. So liegen bereits 10.000 Verfassungsbeschwerden zu den geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada vor.
Die anschließende lebendige Diskussion von Geschäftsführer Karsten Matthis moderiert, wurde sachlich, aber bisweilen sehr kontrovers geführt. Die Entscheidung des BVerfg. eine 3 % Hürde bei der Europawahl sei nicht gerechtfertigt, wurde kritisch hinterfragt. Ebenso wurden familien- und europapolitische Entscheidungen problematisiert.
Richtig „Feuer“ in die Diskussion kam, als der langjährige Bundesminister, Dr. Nobert Blüm, Thesen seines Buches „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ (Verlag Westend, Frankfurt am Main 2014) vortrug.
Diese kontroverse Debatte zur Situation der bundesdeutschen Justiz ist dokumentiert unter: General Anzeiger, Interview mit Norbert Blüm / Ulrich Lüke, Artikel vom 21.10.2014 unter www.general-anzeiger-bonn.de
Verfassungsrichter Peter Müller verteidigte das deutsche Rechtssystem und die Richter. Hierfür und für sein Impulsreferat erhielt er starken Beifall aus dem gut gefüllten Plenum.
Werner Schreiber, CSP-Stiftungsvorsitzender, sprach in seinem Schlusswort von einer politischen Sternstunde im AZK.
Mehr zum BVerfg: www.bundesverfassungsgericht.de
Karsten Matthis
Geschäftsführer der Stiftung