Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
Wie lerne ich, was bei der Betriebsratsarbeit zu beachten ist?
Dazu eignen sich besonders Seminare, die auf die verschiedenen Bereiche der Betriebsratsarbeit eingehen.
Für wen sind die Seminare zur Betriebsratsarbeit?
Für gewählte Betriebsräte.
Bekomme ich dafür frei?
Betriebsräte, Mitarbeiter-, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter können für die Teilnahme freigestellt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Bildungs- bzw. Sonderurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen in Anspruch nehmen.
Übernimmt mein Arbeitgeber Kosten dafür?
Für die Seminare für Betriebsräte gelten nach § 37 Absatz 6 („erforderliche Kenntnisse“) bzw. 7 („geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen“) BetrVG grundsätzlich Freistellungs- und (bei Vermittlung von „erforderlichen Kenntnissen“ nach Absatz 6) Kostentragungspflichten (Seminar- und Reisekosten) für die Arbeitgeber.
Die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
Was müssen Wahlvorstände und Betriebsratskandidaten beachten?
Was sind die Ursachen und wie kann ich meinen Kollegen helfen?
Unser Seminar- und Tagungshaus liegt in Königswinter direkt am schönen Rhein in herrlicher Umgebung.
Neben den interessanten Seminaren bleibt genügend Zeit die Umgebung zu erkunden. Königswinter ist ein beliebter Ausflugs- und Urlaubsort. Zudem sind Köln und Bonn nicht weit entfernt.
Genießen Sie die Annehmlichkeiten unseres Tagungshauses mit einer leckeren Küche, gemütlichen Aufenthaltsräumen und einer Sonnenterrasse mit Parkanlage und Rheinblick.
Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
1 bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
2 bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
3 zur Berufsbildung Beschäftigte (Auszubildende, duale Studenten) haben nur Anspruch auf 5 Arbeitstage während der kompletten Ausbildung
5 bei mehr als 5 Arbeitstagen in der Woche beträgt der Anspruch 12 Werktage
6 Ausnahmen gibt es für das Nachholen von Bildungsabschlüssen und in den ersten beiden Jahren nach der Elternzeit
Quelle: Wikipedia /wiki/Bildungsurlaub#Länderspezifische_Details_zum_Bildungsurlaub