Bildungsurlaub – Ihr gutes Recht!
Bildungsurlaub kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit Bildungsurlaubs-Regelung arbeitet (ausschlaggebend ist der Standort des Arbeitsplatzes) oder dessen Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt ist, beanspruchen. Dies gilt auch für Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte in bestimmten Bundesländern.
In der Regel hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub an fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, der Anspruch von zwei Jahren kann zusammengefasst werden.
Damit die Planung reibungslos funktioniert, sollte der jeweilige Bildungsurlaub so früh wie möglich, meist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme, beim Arbeitgeber beantragt werden. Dieser kann den Antrag ablehnen, wenn zwingende betriebliche/dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Wichtig ist es auch darauf zu achten, dass die Seminare entsprechend den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer anerkannt sind. Die Johannes-Albers-Bildungsforum gGmbH bietet Ihnen eine Vielzahl von anerkannten Seminaren. Mehr Informationen zu unseren Seminaren finden Sie hier.
Kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Da der Bildungsurlaub nicht Bundes- sondern Ländersache ist, hat jedes Land (bis auf Bayern und Sachsen) sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. In diesem sind u.a. die Voraussetzungen für die Anerkennung, der zeitliche Umfang und die Anerkennungsberechtigten geregelt.
Welches Gesetz für Sie ausschlaggebend ist, hängt vom Standort Ihres Arbeitsplatzes ab. Es empfiehlt sich daher, den Anspruch im Gesetz nachzulesen und den Veranstalter bezüglich einer Bestätigung der Anerkennung zu kontaktieren.
Wie lang kann ich Bildungsurlaub nehmen?
In der Regel hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, der Anspruch von zwei Jahren kann zusammengefasst werden. Da die Länder jedoch unterschiedliche Regelungen getroffen haben, sollte die genaue Regelung für Ihr Bundesland im Bildungsurlaubsgesetz nachgeschlagen werden.
Muss der Bildungsurlaub berufsbezogen sein?
Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: NEIN! Für den Bildungsurlaub können alle nach den Bildungsurlaubsgesetzen anerkannten Veranstaltungen genutzt werden. Dies können zum Beispiel auch Seminare zur politischen Bildung sein.
Habe ich auch einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe?
Auch dies ist davon abhängig, welches Bildungsurlaubsgesetz für Sie Grundlage ist. Grundsätzlich ist es einem neuen Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass er einen alten Anspruch, aus einer vorherigen Beschäftigung, übernimmt. Daher gibt es teilweise Mindestzeiten, die sie vor der Beantragung des Bildungsurlaubs erfüllen müssen. Zudem muss der neue Arbeitgeber auch über bereits in Anspruch genommenen Bildungsurlaub informiert werden.