Zwischen 1990 und 2020 ist die Potenzzahl der Beschäftigten, die in Betrieben mit einer Tarifbindung tätig gewesen sind, um rund 30 Prozent gesunken. Es arbeiten also immer weniger Menschen in tarifgebundenen Betrieben. Dennoch nehmen nur wenige Betriebsräte das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Entgeltgestaltung und der Einführung betriebliche Entgeltsysteme wahr, dass ihnen in Betrieben, die nicht der Tarifbindung unterliegen, zusteht.
Aktuell spielt das Thema Entgeltgerechtigkeit – angemessene, faire Vergütung und gleiches Entgelt für gleiche Arbeit – eine immer größere Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass „eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt“.
Für den Betriebsrat ist es wichtig, über die Gestaltung von Entgeltsystemen und die Mitbestimmungsrechte bei der Entgeltgestaltung Bescheid zu wissen.
Inhalte u. a.:
Grundlagen unterschiedlicher Entlohnungssysteme
- Arbeitsbewertung (Definition und Ziele)
- Arbeitsplatz- bzw. Tätigkeitsbeschreibung
- Entgeltgrundsätze (Zeitentgelt, Leistungsentgelt)
- Entgeltmethoden (Akkord, Prämie, Zielvereinbarung etc.)
- Mögliche Bestandteile des Entgeltes
Rechtlicher Rahmen
- Regelung über Entgelte in Gesetzen und/oder Arbeitsverträgen
- Verhältnis von Individual- und Kollektivrecht bei der Entgeltgestaltung
Diskriminierungsfreie Entgeltgestaltung
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
- Entgeltgleichheitscheck (eg-check.de)
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmungsrechte zur Durchsetzbarkeit betrieblicher Entgeltsysteme (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG, § 76 BetrVG)
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung für ein betriebliches Entgeltsystem
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